Freie Gärten

Falls Sie Interesse an einem Garten "Im stillen Frieden" haben, finden Sie hier weitere Informationen.


Ein neues Kapitel in unserem Leben - ein Kleingarten

Die Dokumentation begleitet das junge Paar vom Frühling bis zum Winter, von ihren ersten Erfolgen, ihrem Tiefpunkt aufgrund der gierigen Schnecken, bei ihrem Besuch bei Nachbarn, um sich Tipps von erfahrenen Kleingärtnern zu holen, bis hin zur Ernte und dem ersten Schnee. Hier der direkte Link zu Youtube.


Was kostet mich ein Garten jährlich?

  • Vereinsmitgliedschaft kostet zurzeit 56€ pro Jahr.
  • Ehegatten-und Partnermitgliedschaft: zurzeit 7,50 €
  • Pacht richtet sich nach Lage und Gartengröße. Sie liegt zwischen 40 und 105€ pro Jahr
  • Je nach Verfügbarkeit fallen für Strom und Wasser weitere Kosten an
  • Anzuraten ist eine vollumfängliche Versicherung (Feuer, Wasser, Brand, Diebstahl und Vandalismus) für die Gartenlaube.

 

Ab 01.01.2022 sind durch die Feuerversicherung zum Schutz der Vereine und ihrer Mitglieder ausschließlich die Entsorgungskosten bis max. 6.000 € versichert.

 

Aufgrund des begrenzten Umfanges der Feuerversicherung empfehlen wir unseren Gartenfreunden den Abschluss einer Zusatzversicherung für die Laube.

 

Bei Pächterwechsel geht diese automatisch an die neuen Pächter über, damit ist die Laube in der Übergangsphase weiter versichert ist. Die neuen Pächter haben eine Frist von vier Wochen, um zu entscheiden, ob Sie diese Zusatzversicherung weiterführen wollen oder nicht.

 

Die abgebenden Pächter sollten also:

  • der Versicherung mitteilen, dass Sie die Parzelle aufgeben wollen.
  • der Versicherung die Adresse der neuen Pächter bekannt geben, damit diese mit der Versicherung sich besprechen und ggf. die Versicherungspolice erhalten können.

Was kostet mich die Übernahme eines Gartens?

Damit die freien Kleingärten nicht zu willkürlich gesetzten Preisen gehandelt werden, wird jeder Garten vor der Neuverpachtung von unabhängigen und vom Landesverband geprüften Schätzern begutachtet und nach den Richtlinien des Landesverbandes bewertet. Dabei werden Werte für Bepflanzung, Wege, Bebauung und erkannte Mängel ermittelt. Dieser Betrag darf nicht vom Altpächter erhöht werden. Übernahmepreise bewegen sich typischerweise zwischen 300 und 6000 €.

 

Wegen der Übernahme vorhandener Werkzeuge, Geräte, Innen-Einrichtungen kann zwischen abgebendem und neuem Pächter verhandelt werden.

 

Ein Aufnahmebeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags von zur Zeit 56€ ist zu entrichten.


Die Gartenordnung (gültig ab 13.11.2019)

Hallo werter Neupächter!

In unseren Kleingartenanlagen wollen wir gut nachbarschaftlich zusammenleben. Mit der Gartenordnung geben sich die Gartenfreunde Regeln, die von gegenseitigem Vorteil sind. Wir beachten und fördern die Belange des gesellschaftlichen und stadtökologischen Umfeldes.


Was bedeutet kleingärtnerische Nutzung?

Unsere Gärten müssen kleingärtnerisch genutzt werden.

 

Laut Bundeskleingartengesetz ist ein Kleingarten ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung). Der Bundesgerichtshof definierte den Begriff „kleingärtnerische Nutzung“ in einem Urteil aus dem Jahr 2004. Eine Kleingartenanlage setzt nicht voraus, dass wenigstens die Hälfte ihrer Fläche zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (insbesondere Obst und Gemüse) genutzt werden muss. Es genügt, wenn diese Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt und dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenbauerzeugnissen genutzt wird.

 


Wie sieht es mit Strom, Wasser und Abwasser aus?

Die meisten Kleingärten verfügen über einen Stromanschluss des örtlichen Energieversorgers.

  • In der Altanlage verfügen die Gärten über eigene Stomanschlüsse, so dass alles funktioniert, wie zu Hause
  • In der Neuanlage haben wir Gemeinschaftsstrom der Vereinsintern organisiert und abgerechnet wird.
    • Die jährliche Stromzählerablesung und Übermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt seitens der Pächter entweder per E-Mail, mit formatfüllendem Foto vom Sichtfenster des parzelleneigenen Stromzählers an den Strom-und Trinkwasserbeauftragten oder unter Verwendung des Formblattes für die Strom-Zählerstandmeldung
  • Es gibt keine Pachtgärten mit Anbindung ans Wassernetz. Wasserbezug über Zapfstellen ist möglich, muss aber separat bezahlt werden. Falls Sie Interesse haben, wenden Sie sich an die Zuständigen.
  • Eine Abwasserkanalisation gibt es nicht. Hier können sie sich das Entwässerungsortsgesetz (EOG) Land Bremen herunterladenFür uns Kleingärtner ist der § 6a besonders relevant (Abwasserbeseitigung in Kleingärten).
  • Chemikalientoiletten sind unzulässig.
  • Komposttoiletten sind erlaubt.

Laubenabriss

Sie planen einen Kleingarten mit Laube zu übernehmen und die Laube samt Fundament in Eigenarbeit abzureißen, dann muss der Kampfmittelräumdienst in Kenntnis gesetzt werden. (Gesetz zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel - Bremen - Vom 8. Juli 2008)


Haben Sie noch Fragen?

Dann wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner .


"Hurra! Ich habe einen Kleingarten."

richtet sich an Neukleingärtner und solche, die es werden wollen.

Hier können sie das Vorwort der Autorin lesen.
Hier können sie das Vorwort der Autorin lesen.

Dies soll nicht nur ihr spontaner Ausruf als (Neu-) Kleingärtner sein!

Mit diesem Buch möchten wir dafür sorgen, dass dieses Gefühl lange anhält und ein andauernder Begleiter bei ihren Gartenerfahrungen wird.

 

Dabei ist das Buch kein Gartenratgeber der üblichen Art. Wir konzentrieren uns hier voll und ganz auf die Besonderheiten des Gärtnerns in einem Kleingarten. Für Unentschlossene soll es ein Entscheidungshilfe sein, ob das Gärtnern im Verein die richtige Wahl für Sie ist.

 

Was dürfen Sie pflanzen, und wo gibt es Grenzen?

Wie legen Sie einen neuen Garten an, und wie rekultiviert man einen alten und vielleicht etwas verwilderten Garten?

Wem gehört eigentlich "ihr" Garten, und was macht ein Gartenfachberater?

 

Die Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen rund um das Gärtnern in der Gemeinschaft finden Sie in diesem Buch.

 

Dieses Buch soll Mut machen, zum Gärtnern prinzipiell, zum Gärtnern in der Gemeinschaft, zur Beschäftigung mit stadtnaher Natur.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre hoffentlich mit dem Fazit, dass das "Gärtnern im Verein" genau das Richtige für Sie ist.

Zur Leseprobe im Buch, geht`s weiter auf der Homepage von: Hurra! Ich hab einen Kleingarten

Verlag W. Wächter GmbH

Elsasser Straße 41

28211 Bremen

Tel. 04 21/3 48 42-0

Fax 04 21/3 47 67 66

E-Mail: info@waechter.de