Bestimmungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Dauerkleingärten oder Kleingärten
Dienstanweisung Nr.: 421
Bestimmungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Dauerkleingärten oder Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
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Entwässerungsortsgesetz (EOG) Land Bremen
Hier können Sie sich über das Entwässerungsortsgesetz (EOG) Land Bremen informieren.
Für uns Kleingärtner ist der § 6a besonders relevant.
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Gartenordnung Land Bremen
Die Gartenordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages.
Sie gibt Regeln, die von gegenseitigem Vorteil sind und die Belange unseres gesellschaftlichen und stadtökologischen Umfeldes beachten und fördern.
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Feuerversicherung wirksam ab 1. Januar 2022
Die neue Feuerversicherung - Vers.-Nr.: 2569766 - reguliert ausschließlich Feuerschäden (Entsorgung -und Abbruchkosten)
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Laubenabriss
Sie planen die Laube samt Fundament in Eigenarbeit abzureißen, dann muss der Kampfmittelräumdienst in Kenntnis gesetzt werden.
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Ruhezeiten
Weshalb sind Ruhezeiten einzuhalten?
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