Bestimmungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Dauerkleingärten oder Kleingärten

Dienstanweisung Nr.: 421

Bestimmungen über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der baulichen Nutzung von Dauerkleingärten oder Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.

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Entwässerungsortsgesetz (EOG) Land Bremen

Hier können Sie sich über das Entwässerungsortsgesetz (EOG) Land Bremen informieren.
Für uns Kleingärtner ist der § 6a besonders relevant.

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Gartenordnung Land Bremen

Die Gartenordnung ist Bestandteil des Pachtvertrages.
Sie gibt Regeln, die von gegenseitigem Vorteil sind und die Belange unseres gesellschaftlichen und stadtökologischen Umfeldes beachten und fördern.

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Feuerversicherung wirksam ab 1. Januar 2022

Die neue Feuerversicherung - Vers.-Nr.: 2569766 - reguliert ausschließlich Feuerschäden (Entsorgung -und Abbruchkosten)

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Laubenabriss

Sie planen die Laube samt Fundament in Eigenarbeit abzureißen, dann muss der Kampfmittelräumdienst in Kenntnis gesetzt werden.

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Ruhezeiten

Weshalb sind Ruhezeiten einzuhalten?

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