"Bauwerke" und ihre Kleingärten
"Bauwerke" und ihre Kleingärten

Rankgerüst mit optionaler Wetterschutzfunktion (Dach)

Laut der:

Je Kleingarten sind als bauliche Nebenanlagen maximal zulässig mit einen Grenzabstand von mindestens 2,5 m (nach allen Seiten):

  • Rankgerüst mit Wetterschutzfunktion (Dach), allseitig offen, ohne Fundamentplatte, mit einer Fläche von max. 12 m² und einer max. Höhe von 2,30 m. Zur Laube muss ein Abstand von 2,5 m eingehalten werden.
Positionsliste
Positionsliste

Baubeschreibung:

  • Außenmaße 3x4 m, maximale Höhe 2,30 m, gemessen von Fundament bis Dachoberkante.
  • Abdeckung aus transparentem PVC-Spundwandprofil oder Doppelstegplatten max. 3x4 m auf Dachlattung befestigt.
  • Dachlatten aus Nadelholz 6x8 cm im Abstand von ca. 50 cm auf den Randbalken befestigt.
  • Randbalken aus Nadelholz 10x14 cm
  • Holzstützen aus Vollholz 10x10 cm mit Kopfbändern an Randbalken befestigt und mit Stahlschuhen in den Fundamentblöcken verankert.
  • Fundamente aus Beton C20/25 als Blöcke 30x30 cm, 80 cm tief
  • Aussteifungen längs 10x10 cm und quer 6x8 cm.
  • Die Pergola darf an keiner Seite verschlossen werden

Die Mindestabstände von 2,5 m zur Gartenlaube und zur Grundstücksgrenze sind einzuhalten!

Download
Hier haben Sie die Möglichkeit sich den Bauplan mit Positionsliste und Baubeschreibung herunterzuladen.
Rankgerüst.pdf
Adobe Acrobat Dokument 379.7 KB

Abwasserbeseitigung im Kleingarten

 

Die Bremer Kommune hat als Gesetzgeber mit §6a Entwässerungsortsgesetz die Voraussetzungen und Bedingungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geschaffen.

Der Pächter hat dafür zu sorgen, dass das Abwasser nur in einem nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung öffentlich/rechtlicher Vorschriften errichteten betriebenen und unterhaltenen Abwassersammelbehälter gesammelt, einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb überlassen und durch diesen ordnungsgemäß an einer von der Stadtgemeinde bestimmten Übergabestelle den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.

 

Hinweis: Vorhandene Gruben in nicht monolithischer Bauweise sind unzulässig. Spätestens beim Pächterwechsel ist der Rückbau fällig.

Z.B. bei:

  • aufeinander gesetzten Betonringen
  • gemauerten Gruben
  • eingegrabenen Fässern
  • oder Ableitungen in Erdreich und Gräben

Die Entleerung und Entfernung von Abwassergruben sowie der Rückbau von deren Zuleitungen, sowie Ableitungen in Erdreich und Gräben hat zeitnah zu erfolgen.

 

Hände waschen und Kaffee kochen erlaubt

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung Abwasser in einem

geschlossenen Sammelbehälter zu entsorgen nur dann besteht, wenn größere Mengen

Schmutzwasser anfallen oder in das Erdreich führende Abwasservorrichtungen, vorhandene

Duschtassen, Spültoiletten etc. dies vermuten lassen.


Asbest im Kleingarten

  • Wie erkenne ich Asbest? Bitte hier tippen/anklicken
  • Muss ich Asbesthaltiges sofort entsorgen?
  • Wie gefährlich ist Asbest für mich?
  • Und für meine Nachbarn?
  • Was gibt es noch für sog. gefährliche Stoffe, die evtl. in meiner Laube verbaut sein könnten?
  • Wie gehe ich mit diesen Stoffen um?
  • Wo kann ich Asbest entsorgen, bzw. abgeben?
  • Was kostet mich die Entsorgung?
  • Wer kann mich bei größeren Mengen (z. B. Dachsanierungen) fachlich unterstützen?