Rankgerüst mit optionaler Wetterschutzfunktion (Dach)
Laut der:
Je Kleingarten sind als bauliche Nebenanlagen maximal zulässig mit einen Grenzabstand von mindestens 2,5 m (nach allen Seiten):
Baubeschreibung:
Die Mindestabstände von 2,5 m zur Gartenlaube und zur Grundstücksgrenze sind einzuhalten!
Abwasserbeseitigung im Kleingarten
Die Bremer Kommune hat als Gesetzgeber mit §6a Entwässerungsortsgesetz die Voraussetzungen und Bedingungen für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geschaffen.
Der Pächter hat dafür zu sorgen, dass das Abwasser nur in einem nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung öffentlich/rechtlicher Vorschriften errichteten betriebenen und unterhaltenen Abwassersammelbehälter gesammelt, einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb überlassen und durch diesen ordnungsgemäß an einer von der Stadtgemeinde bestimmten Übergabestelle den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird.
Hinweis: Vorhandene Gruben in nicht monolithischer Bauweise sind unzulässig. Spätestens beim Pächterwechsel ist der Rückbau fällig.
Z.B. bei:
Die Entleerung und Entfernung von Abwassergruben sowie der Rückbau von deren Zuleitungen, sowie Ableitungen in Erdreich und Gräben hat zeitnah zu erfolgen.
Hände waschen und Kaffee kochen erlaubt
Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung Abwasser in einem
geschlossenen Sammelbehälter zu entsorgen nur dann besteht, wenn größere Mengen
Schmutzwasser anfallen oder in das Erdreich führende Abwasservorrichtungen, vorhandene
Duschtassen, Spültoiletten etc. dies vermuten lassen.